Recycling von Mineralwolle: Behandlung von Steinwolle zur potentiellen Verwertung als Sekundärzumahlstoff in der Zementindustrie
Publikationen: Thesis / Studienabschlussarbeiten und Habilitationsschriften › Masterarbeit
Standard
2021.
Publikationen: Thesis / Studienabschlussarbeiten und Habilitationsschriften › Masterarbeit
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TY - THES
T1 - Recycling von Mineralwolle
T2 - Behandlung von Steinwolle zur potentiellen Verwertung als Sekundärzumahlstoff in der Zementindustrie
AU - Mimra, Christiane
N1 - nicht gesperrt
PY - 2021
Y1 - 2021
N2 - Die neue Deponieverordnung von 2021 legt ein österreichweites Deponierungsverbot von künstlichen Mineralfasern ab dem Jahr 2027 fest. In die Kategorie der künstlichen Mineralfasern fällt Mineralwolle, die hauptsächlich als Dämmmaterial Anwendung in der Bauindustrie findet. Mineralwolleabfälle werden in Österreich aktuell aufgrund fehlender Alternativen ausschließlich deponiert. Folglich müssen bis 2027 wirtschaftlich vertretbare Verwendungs-, Verwertungs- oder Recyclingverfahren für Mineralwolleabfälle gefunden werden. Europaweit beschäftigen sich einige Projekte mit solch neuen Verfahren. Das RecyMin-Projekt an der Montanuniversität Leoben ist eines davon. Im Rahmen eines Arbeitspakets gilt es, die Möglichkeit der Verwertung von Mineralwolleabfällen in der Zementindustrie zu untersuchen. Diese können dort als Sekundärzumahlstoff potentiell ähnlich wie Hüttensand verwertet werden. Dazu ist eine Behandlung der Mineralwolleabfälle notwendig. Zu diesem Zweck wird in dieser Arbeit das Primärmaterial Steinwolle brikettiert, mit Ergänzungsstoffen vermischt, thermisch behandelt und einer Nassgranulation zugeführt. Das Produkt der Versuchsdurchführung ist ein glasig erstarrtes Granulat. Das Produktgranulat muss für den Einsatz als Sekundärzumahlstoff eine bestimmte chemische Oxidzusammensetzung aufweisen und bautechnologische Anforderungen erfüllen. Die Ergebnisse der Analysen zeigen, dass diese Voraussetzungen in erster Näherung für das Produktgranulat erfüllt sind. Granulierte Steinwolle mit modifizierter chemischer Zusammensetzung kann somit potentiell als Sekundärzumahlstoff in der Zementindustrie verwertet werden.
AB - Die neue Deponieverordnung von 2021 legt ein österreichweites Deponierungsverbot von künstlichen Mineralfasern ab dem Jahr 2027 fest. In die Kategorie der künstlichen Mineralfasern fällt Mineralwolle, die hauptsächlich als Dämmmaterial Anwendung in der Bauindustrie findet. Mineralwolleabfälle werden in Österreich aktuell aufgrund fehlender Alternativen ausschließlich deponiert. Folglich müssen bis 2027 wirtschaftlich vertretbare Verwendungs-, Verwertungs- oder Recyclingverfahren für Mineralwolleabfälle gefunden werden. Europaweit beschäftigen sich einige Projekte mit solch neuen Verfahren. Das RecyMin-Projekt an der Montanuniversität Leoben ist eines davon. Im Rahmen eines Arbeitspakets gilt es, die Möglichkeit der Verwertung von Mineralwolleabfällen in der Zementindustrie zu untersuchen. Diese können dort als Sekundärzumahlstoff potentiell ähnlich wie Hüttensand verwertet werden. Dazu ist eine Behandlung der Mineralwolleabfälle notwendig. Zu diesem Zweck wird in dieser Arbeit das Primärmaterial Steinwolle brikettiert, mit Ergänzungsstoffen vermischt, thermisch behandelt und einer Nassgranulation zugeführt. Das Produkt der Versuchsdurchführung ist ein glasig erstarrtes Granulat. Das Produktgranulat muss für den Einsatz als Sekundärzumahlstoff eine bestimmte chemische Oxidzusammensetzung aufweisen und bautechnologische Anforderungen erfüllen. Die Ergebnisse der Analysen zeigen, dass diese Voraussetzungen in erster Näherung für das Produktgranulat erfüllt sind. Granulierte Steinwolle mit modifizierter chemischer Zusammensetzung kann somit potentiell als Sekundärzumahlstoff in der Zementindustrie verwertet werden.
KW - Mineralwolle
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M3 - Masterarbeit
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