Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastungen nach dem Arbeitnehmerinnenschutzgesetz (ASchG) – ein Umsetzungsbeispiel unter Einbindung der Mitarbeiter

Publikationen: Thesis / Studienabschlussarbeiten und HabilitationsschriftenMaster Thesis (Universitätslehrgang)

Abstract

Per 01.01.2013 trat die Novellierung des Österreichischen ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG) in Kraft. Mit dieser Novellierung werden die Unternehmen dahingehend in die Pflicht genommen, ihre Arbeitsplätze ab sofort auch auf jene psychischen Belastungen hin zu überprüfen, welche zu Fehlbeanspruchungen führen können. Der Gesetzgeber legt damit eindeutig fest, dass unter „Gefahren“ neben physischen auch psychische Belastungen gemeint sind. Durch die stetige Weiterentwicklung der Gesetze und Vorschriften in Bereich des Arbeitnehmerschutzes ist es über die Jahre vor allem gelungen, die Zahl der Arbeitsunfälle deutlich zu reduzieren. Insbesondere der EU-Beitritt Österreichs und die dadurch erforderliche Umsetzung der EU-Standards in nationales Recht bedeuteten einen großen Fortschritt für mehr Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Parallel dazu ist erkennbar, dass die Arbeitswelt sich stark und tiefgreifend verändert hat. Die internationale Verflechtung der Wirtschaft - vor dem Hintergrund sich rasch entwickelnder Technologien - sowie der anhaltende Wandel der Arbeitswelt in Richtung Dienstleistungswirtschaft haben Auswirkungen auf die Unternehmen und deren Mitarbeiter. Neue Belastungs- und Beanspruchungssituationen im Arbeitsumfeld sind entstanden und spiegeln sich klar erkennbar in den Krankheitsbildern wider. Während die verschiedenen Krankheitsgruppen eine durchgängig rückläufige Entwicklung aufzeigen, unterliegen die psychischen Krankheiten vor allem seit 2005 einem deutlichen Zuwachs. Grundsätzlich stellen Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer ein Anliegen für die gesamte Gesellschaft dar. In der Praxis existieren verschiedene Ansätze und Strategien innerhalb derer Länder als auch Betriebe gezielt präventive Maßnahmen zur Gesundheitsförderung setzen. Vor allem auf betrieblicher Ebene gibt es in der Praxis bereits eine Anzahl eigenständiger Sicherheits- und Gesundheitsmanagementsysteme, welche durch ihre Systematik und Anforderungen die Grundlagen schaffen können, damit die Unternehmen die gewünschten Verbesserungen tatsächlich erzielen. Mit der Integration der psychischen Belastungen in die Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsplätze betreten die Unternehmen in Österreich Neuland. Es gibt dazu keine „betriebliche Übung“ oder konkrete vom Gesetzgeber vorgeschriebene Handlungsanweisungen. Die vorliegende Arbeit stellt einen praxisorientierten Weg vor, wie die Gefährdungsbeurteilung im Rahmen einer Mitarbeiterbefragung abgebildet werden kann und somit die Beteiligung und Einbeziehung der konkret betroffenen Personen sichergestellt wird.

Details

Titel in ÜbersetzungArbeitsplatzevaluierung psychischer Belastungen nach dem Arbeitnehmerinnenschutzgesetz (ASchG) – ein Umsetzungsbeispiel unter Einbindung der Mitarbeiter
OriginalspracheDeutsch
Betreuer/-in / Berater/-in
  • Vorbach, Stefan, Betreuer (intern), Externe Person
Datum der Bewilligung13 Dez. 2013
StatusVeröffentlicht - 2013