Erarbeitung einer Methode zur Erfassung von Aufwänden der Einwegkunststoffe im Sinne der erweiterten Herstellerverantwortung der Einwegkunststoffrichtlinie

Research output: ThesisMaster's Thesis

Bibtex - Download

@mastersthesis{227c212e58f14e628200bc40c53fd8ac,
title = "Erarbeitung einer Methode zur Erfassung von Aufw{\"a}nden der Einwegkunststoffe im Sinne der erweiterten Herstellerverantwortung der Einwegkunststoffrichtlinie",
abstract = "Im Jahr 2019 hat die europ{\"a}ische Kommission die Richtline (EU) 2019/904 zur Verringerung der Auswirkungen der Einwegkunststoffe auf die Umwelt erlassen. Artikel 8 der Richtline besagt, dass gewisse Kosten, die in der Abfallwirtschaft anfallen, wie zum Beispiel Sammel- und Entsorgungskosten von Einwegkunststoffen, f{\"u}r die es derzeit noch keine nachhaltigeren Alternativen gibt, von den Herstellern {\"u}bernommen werden m{\"u}ssen (sogenannte ¿erweiterte Herstellerverantwortung¿). {\"U}ber die genaue Vorgehensweise zur Berechnung dieser Kosten herrscht in den meisten Mitgliedsstaaten der europ{\"a}ischen Union jedoch noch Unklarheit. Ziel dieser Arbeit war es, basierend auf dem Artikel 8, eine Methodik zur Berechnung der anfallenden Aufw{\"a}nde der Einwegkunststoffe, die unter die erweiterte Herstellerverantwortung fallen, zu ermitteln. Hierf{\"u}r wurden die Abfallzusammensetzungen des {\"o}ffentlich anfallenden Abfallaufkommens verschiedener Erfassungssysteme einer ausgew{\"a}hlten Gro{\ss}stadt (> 100.000 Einwohner) analysiert und weitere relevante Daten der Gro{\ss}stadt erhoben. Basierend auf den auf diese Weise erhobenen Daten wurde eine m{\"o}gliche Berechnungsmethodik zur Erhebung der anfallenden Kosten, die durch die Einwegkunststoffe der erweiterten Herstellerverantwortung anfallen, entwickelt und vorgeschlagen. Die vorgeschlagene Berechnungsmethodik stellt Verrechnungss{\"a}tze in Euro pro Einwohner je Einwegkunststoffprodukt des Artikel 8 dar. Anhand dieser Verrechnungss{\"a}tze k{\"o}nnen Gro{\ss}st{\"a}dte erheben, wie hoch die anfallenden Kosten durch die Einwegkunststoffprodukte der erweiterten Herstellerverantwortung sind. Zus{\"a}tzlichen wurden auch die Ergebnisse der Abfallanalysen sowie die anfallenden Abfallmengen der Gro{\ss}stadt pr{\"a}sentiert und diskutiert.",
keywords = "Single-Use-Plastics, Single-Use_plastics-Directive, Costs, Einwegkunststoffe, Einwegkunststoffrichtlinie, Kosten",
author = "Anna Jamnik",
note = "nicht gesperrt",
year = "2023",
doi = "10.34901/MUL.PUB.2023.12",
language = "Deutsch",
school = "Montanuniversit{\"a}t Leoben (000)",

}

RIS (suitable for import to EndNote) - Download

TY - THES

T1 - Erarbeitung einer Methode zur Erfassung von Aufwänden der Einwegkunststoffe im Sinne der erweiterten Herstellerverantwortung der Einwegkunststoffrichtlinie

AU - Jamnik, Anna

N1 - nicht gesperrt

PY - 2023

Y1 - 2023

N2 - Im Jahr 2019 hat die europäische Kommission die Richtline (EU) 2019/904 zur Verringerung der Auswirkungen der Einwegkunststoffe auf die Umwelt erlassen. Artikel 8 der Richtline besagt, dass gewisse Kosten, die in der Abfallwirtschaft anfallen, wie zum Beispiel Sammel- und Entsorgungskosten von Einwegkunststoffen, für die es derzeit noch keine nachhaltigeren Alternativen gibt, von den Herstellern übernommen werden müssen (sogenannte ¿erweiterte Herstellerverantwortung¿). Über die genaue Vorgehensweise zur Berechnung dieser Kosten herrscht in den meisten Mitgliedsstaaten der europäischen Union jedoch noch Unklarheit. Ziel dieser Arbeit war es, basierend auf dem Artikel 8, eine Methodik zur Berechnung der anfallenden Aufwände der Einwegkunststoffe, die unter die erweiterte Herstellerverantwortung fallen, zu ermitteln. Hierfür wurden die Abfallzusammensetzungen des öffentlich anfallenden Abfallaufkommens verschiedener Erfassungssysteme einer ausgewählten Großstadt (> 100.000 Einwohner) analysiert und weitere relevante Daten der Großstadt erhoben. Basierend auf den auf diese Weise erhobenen Daten wurde eine mögliche Berechnungsmethodik zur Erhebung der anfallenden Kosten, die durch die Einwegkunststoffe der erweiterten Herstellerverantwortung anfallen, entwickelt und vorgeschlagen. Die vorgeschlagene Berechnungsmethodik stellt Verrechnungssätze in Euro pro Einwohner je Einwegkunststoffprodukt des Artikel 8 dar. Anhand dieser Verrechnungssätze können Großstädte erheben, wie hoch die anfallenden Kosten durch die Einwegkunststoffprodukte der erweiterten Herstellerverantwortung sind. Zusätzlichen wurden auch die Ergebnisse der Abfallanalysen sowie die anfallenden Abfallmengen der Großstadt präsentiert und diskutiert.

AB - Im Jahr 2019 hat die europäische Kommission die Richtline (EU) 2019/904 zur Verringerung der Auswirkungen der Einwegkunststoffe auf die Umwelt erlassen. Artikel 8 der Richtline besagt, dass gewisse Kosten, die in der Abfallwirtschaft anfallen, wie zum Beispiel Sammel- und Entsorgungskosten von Einwegkunststoffen, für die es derzeit noch keine nachhaltigeren Alternativen gibt, von den Herstellern übernommen werden müssen (sogenannte ¿erweiterte Herstellerverantwortung¿). Über die genaue Vorgehensweise zur Berechnung dieser Kosten herrscht in den meisten Mitgliedsstaaten der europäischen Union jedoch noch Unklarheit. Ziel dieser Arbeit war es, basierend auf dem Artikel 8, eine Methodik zur Berechnung der anfallenden Aufwände der Einwegkunststoffe, die unter die erweiterte Herstellerverantwortung fallen, zu ermitteln. Hierfür wurden die Abfallzusammensetzungen des öffentlich anfallenden Abfallaufkommens verschiedener Erfassungssysteme einer ausgewählten Großstadt (> 100.000 Einwohner) analysiert und weitere relevante Daten der Großstadt erhoben. Basierend auf den auf diese Weise erhobenen Daten wurde eine mögliche Berechnungsmethodik zur Erhebung der anfallenden Kosten, die durch die Einwegkunststoffe der erweiterten Herstellerverantwortung anfallen, entwickelt und vorgeschlagen. Die vorgeschlagene Berechnungsmethodik stellt Verrechnungssätze in Euro pro Einwohner je Einwegkunststoffprodukt des Artikel 8 dar. Anhand dieser Verrechnungssätze können Großstädte erheben, wie hoch die anfallenden Kosten durch die Einwegkunststoffprodukte der erweiterten Herstellerverantwortung sind. Zusätzlichen wurden auch die Ergebnisse der Abfallanalysen sowie die anfallenden Abfallmengen der Großstadt präsentiert und diskutiert.

KW - Single-Use-Plastics

KW - Single-Use_plastics-Directive

KW - Costs

KW - Einwegkunststoffe

KW - Einwegkunststoffrichtlinie

KW - Kosten

U2 - 10.34901/MUL.PUB.2023.12

DO - 10.34901/MUL.PUB.2023.12

M3 - Masterarbeit

ER -