Erarbeitung einer Methode zur Erfassung von Aufwänden der Einwegkunststoffe im Sinne der erweiterten Herstellerverantwortung der Einwegkunststoffrichtlinie
Research output: Thesis › Master's Thesis
Standard
2023.
Research output: Thesis › Master's Thesis
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Vancouver
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TY - THES
T1 - Erarbeitung einer Methode zur Erfassung von Aufwänden der Einwegkunststoffe im Sinne der erweiterten Herstellerverantwortung der Einwegkunststoffrichtlinie
AU - Jamnik, Anna
N1 - nicht gesperrt
PY - 2023
Y1 - 2023
N2 - Im Jahr 2019 hat die europäische Kommission die Richtline (EU) 2019/904 zur Verringerung der Auswirkungen der Einwegkunststoffe auf die Umwelt erlassen. Artikel 8 der Richtline besagt, dass gewisse Kosten, die in der Abfallwirtschaft anfallen, wie zum Beispiel Sammel- und Entsorgungskosten von Einwegkunststoffen, für die es derzeit noch keine nachhaltigeren Alternativen gibt, von den Herstellern übernommen werden müssen (sogenannte ¿erweiterte Herstellerverantwortung¿). Über die genaue Vorgehensweise zur Berechnung dieser Kosten herrscht in den meisten Mitgliedsstaaten der europäischen Union jedoch noch Unklarheit. Ziel dieser Arbeit war es, basierend auf dem Artikel 8, eine Methodik zur Berechnung der anfallenden Aufwände der Einwegkunststoffe, die unter die erweiterte Herstellerverantwortung fallen, zu ermitteln. Hierfür wurden die Abfallzusammensetzungen des öffentlich anfallenden Abfallaufkommens verschiedener Erfassungssysteme einer ausgewählten Großstadt (> 100.000 Einwohner) analysiert und weitere relevante Daten der Großstadt erhoben. Basierend auf den auf diese Weise erhobenen Daten wurde eine mögliche Berechnungsmethodik zur Erhebung der anfallenden Kosten, die durch die Einwegkunststoffe der erweiterten Herstellerverantwortung anfallen, entwickelt und vorgeschlagen. Die vorgeschlagene Berechnungsmethodik stellt Verrechnungssätze in Euro pro Einwohner je Einwegkunststoffprodukt des Artikel 8 dar. Anhand dieser Verrechnungssätze können Großstädte erheben, wie hoch die anfallenden Kosten durch die Einwegkunststoffprodukte der erweiterten Herstellerverantwortung sind. Zusätzlichen wurden auch die Ergebnisse der Abfallanalysen sowie die anfallenden Abfallmengen der Großstadt präsentiert und diskutiert.
AB - Im Jahr 2019 hat die europäische Kommission die Richtline (EU) 2019/904 zur Verringerung der Auswirkungen der Einwegkunststoffe auf die Umwelt erlassen. Artikel 8 der Richtline besagt, dass gewisse Kosten, die in der Abfallwirtschaft anfallen, wie zum Beispiel Sammel- und Entsorgungskosten von Einwegkunststoffen, für die es derzeit noch keine nachhaltigeren Alternativen gibt, von den Herstellern übernommen werden müssen (sogenannte ¿erweiterte Herstellerverantwortung¿). Über die genaue Vorgehensweise zur Berechnung dieser Kosten herrscht in den meisten Mitgliedsstaaten der europäischen Union jedoch noch Unklarheit. Ziel dieser Arbeit war es, basierend auf dem Artikel 8, eine Methodik zur Berechnung der anfallenden Aufwände der Einwegkunststoffe, die unter die erweiterte Herstellerverantwortung fallen, zu ermitteln. Hierfür wurden die Abfallzusammensetzungen des öffentlich anfallenden Abfallaufkommens verschiedener Erfassungssysteme einer ausgewählten Großstadt (> 100.000 Einwohner) analysiert und weitere relevante Daten der Großstadt erhoben. Basierend auf den auf diese Weise erhobenen Daten wurde eine mögliche Berechnungsmethodik zur Erhebung der anfallenden Kosten, die durch die Einwegkunststoffe der erweiterten Herstellerverantwortung anfallen, entwickelt und vorgeschlagen. Die vorgeschlagene Berechnungsmethodik stellt Verrechnungssätze in Euro pro Einwohner je Einwegkunststoffprodukt des Artikel 8 dar. Anhand dieser Verrechnungssätze können Großstädte erheben, wie hoch die anfallenden Kosten durch die Einwegkunststoffprodukte der erweiterten Herstellerverantwortung sind. Zusätzlichen wurden auch die Ergebnisse der Abfallanalysen sowie die anfallenden Abfallmengen der Großstadt präsentiert und diskutiert.
KW - Single-Use-Plastics
KW - Single-Use_plastics-Directive
KW - Costs
KW - Einwegkunststoffe
KW - Einwegkunststoffrichtlinie
KW - Kosten
U2 - 10.34901/MUL.PUB.2023.12
DO - 10.34901/MUL.PUB.2023.12
M3 - Masterarbeit
ER -