Kontinuierliches Trennen eines Kunststoffgemisches
Publikationen: Patent › Patentschrift
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Patent Nr.: AT526713. Juni 15, 2024.
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TY - PAT
T1 - Kontinuierliches Trennen eines Kunststoffgemisches
AU - Franz, Grassegger
AU - Michael, Feuchter
AU - Nadine, Wild
PY - 2024/6/15
Y1 - 2024/6/15
N2 - Es wird eine Vorrichtung (100) beschrieben zum Trennen eines Kunststoffgemisches (111), die Vorrichtung (100) aufweisend: i) einen Zufuhrbereich (110), welcher eingerichtet ist zum Zuführen Kunststoffgemisches (111) in zumindest teilweise geschmolzenem Zustand; ii) einen Zentrifugierbereich (120), welcher an den Zufuhrbereich (110) gekoppelt ist, und welcher eingerichtet ist, das zumindest teilweise geschmolzene Kunststoffgemisch (111) mittels Zentrifugierens in eine erste Kunststofffraktion (112) und eine zweite Kunststofffraktion (113) zu trennen, wobei die erste Kunststofffraktion (112) von der zweiten Kunststofffraktion (113) verschieden ist; und iii) einen Ausfuhrbereich (130), welcher an den Zentrifugierbereich (120) gekoppelt ist, und welcher eingerichtet ist zum Bereitstellen der abgetrennten ersten Kunststofffraktion (112) und der abgetrennten zweiten Kunststofffraktion (113). Die Vorrichtung (100) ist eingerichtet in einem kontinuierlichen Betrieb zu operieren.
AB - Es wird eine Vorrichtung (100) beschrieben zum Trennen eines Kunststoffgemisches (111), die Vorrichtung (100) aufweisend: i) einen Zufuhrbereich (110), welcher eingerichtet ist zum Zuführen Kunststoffgemisches (111) in zumindest teilweise geschmolzenem Zustand; ii) einen Zentrifugierbereich (120), welcher an den Zufuhrbereich (110) gekoppelt ist, und welcher eingerichtet ist, das zumindest teilweise geschmolzene Kunststoffgemisch (111) mittels Zentrifugierens in eine erste Kunststofffraktion (112) und eine zweite Kunststofffraktion (113) zu trennen, wobei die erste Kunststofffraktion (112) von der zweiten Kunststofffraktion (113) verschieden ist; und iii) einen Ausfuhrbereich (130), welcher an den Zentrifugierbereich (120) gekoppelt ist, und welcher eingerichtet ist zum Bereitstellen der abgetrennten ersten Kunststofffraktion (112) und der abgetrennten zweiten Kunststofffraktion (113). Die Vorrichtung (100) ist eingerichtet in einem kontinuierlichen Betrieb zu operieren.
M3 - Patentschrift
M1 - AT526713
ER -