Kontamination von Haufwerk durch Sprengmittel und Dieselmotoremissionen
Publikationen: Beitrag in Fachzeitschrift › Artikel › Forschung › (peer-reviewed)
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in: Berg- und hüttenmännische Monatshefte : BHM, Jahrgang 169.2024, Nr. 12, 25.11.2024, S. 654-659.
Publikationen: Beitrag in Fachzeitschrift › Artikel › Forschung › (peer-reviewed)
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TY - JOUR
T1 - Kontamination von Haufwerk durch Sprengmittel und Dieselmotoremissionen
AU - Hauzinger, Elisabeth
AU - Galler, Robert
AU - Ganster, Mark
PY - 2024/11/25
Y1 - 2024/11/25
N2 - Das Thema der Verwendung von Tunnelausbruchmaterial als Zuschlagsstoffe oder alternative Baustoffe auf oder abseits der Baustelle ist in Zeiten des Klimawandels, Ressourcenknappheit, Kreislaufwirtschaft und Maßnahmen zur CO2 Reduktion ein wichtiges Thema. Jedoch wird die Verwendung von Aushubmaterialen durch ihre gesetzliche Definition als Abfallprodukte erschwert. Dies macht die umfassende Analyse nach Deponieverordnung 2008 sowie Bundesabfallwirtschaftsplan 2023 erforderlich, welche auch die Prüfung der Parameter Ammonium (NH4+), Nitrat (NO3−) und Nitrit (NO2−) vorschreibt. Die Kontamination des Ausbruchmaterials durch diese Stoffe wurden bislang ausschließlich Sprengmittel sowie deren Umsatzprodukten zugeschrieben, welche sich aus den Sprengschwaden auf das Haufwerk absetzt. Neuere Erkenntnisse lassen jedoch vermuten, dass auch Dieselmotoremissionen der untertägig eingesetzten Baugeräte maßgeblich zu diesen Verunreinigungen führen. Um diesen Umstand näher zu beleuchten, wurden Proben vom Haufwerk aus Baustellen mit konventionellem Vortrieb als auch untertägigen Bergbauen genommen und analysiert.
AB - Das Thema der Verwendung von Tunnelausbruchmaterial als Zuschlagsstoffe oder alternative Baustoffe auf oder abseits der Baustelle ist in Zeiten des Klimawandels, Ressourcenknappheit, Kreislaufwirtschaft und Maßnahmen zur CO2 Reduktion ein wichtiges Thema. Jedoch wird die Verwendung von Aushubmaterialen durch ihre gesetzliche Definition als Abfallprodukte erschwert. Dies macht die umfassende Analyse nach Deponieverordnung 2008 sowie Bundesabfallwirtschaftsplan 2023 erforderlich, welche auch die Prüfung der Parameter Ammonium (NH4+), Nitrat (NO3−) und Nitrit (NO2−) vorschreibt. Die Kontamination des Ausbruchmaterials durch diese Stoffe wurden bislang ausschließlich Sprengmittel sowie deren Umsatzprodukten zugeschrieben, welche sich aus den Sprengschwaden auf das Haufwerk absetzt. Neuere Erkenntnisse lassen jedoch vermuten, dass auch Dieselmotoremissionen der untertägig eingesetzten Baugeräte maßgeblich zu diesen Verunreinigungen führen. Um diesen Umstand näher zu beleuchten, wurden Proben vom Haufwerk aus Baustellen mit konventionellem Vortrieb als auch untertägigen Bergbauen genommen und analysiert.
U2 - 10.1007/s00501-024-01529-6
DO - 10.1007/s00501-024-01529-6
M3 - Artikel
VL - 169.2024
SP - 654
EP - 659
JO - Berg- und hüttenmännische Monatshefte : BHM
JF - Berg- und hüttenmännische Monatshefte : BHM
SN - 1613-7531
IS - 12
ER -